Apr 08

Die Schweiz machte vor kurzem Schlagzeilen mit dem Prozessgewinn des “Watchdogs” und Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür gegen den weltweiten Giganten Google. Ab sofort muss der Konzern mehr investieren, um alle Personen auf Google Street View zu “verpixeln”. Was bedeutet dieser Entscheid genau?

Google Street View ist seit Mitte 2009 auch für die Schweiz erhältlich. Seit der Lancierung werden immer wieder Stimmen für und gegen das Angebot laut. Das Lager der Befürworter spricht sich für den technologischen Fortschritt aus, das Lager der Datenschützer und co. möchte die Privatsphäre so gut als möglich auch im Internet wahren. Die gesunde Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte.

Diese Woche nun jedoch hat Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter den Prozess gegen Google gewonnen und mit dem Urteil in der ganzen Welt Wellen geschlagen. Google muss ab sofort die Anonymisierung von Gesichtern und Autonummern vollständig gewährleisten. Doch welche Konsequenzen hat dieses Urteil für den Service?

Ausgeschaltet wird Google Street View in der Schweiz vorläufig nicht. Doch sollte sich Google nicht an das Urteil halten, wird der Service eingestellt. Google würde dadurch nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen enormen Image-Schaden erleiden. Zudem würde bei einer Abschaltung, so Google, vor allem auch die Tourismus-Branche leiden, da viele Touristen die Orte zuerst online anschauen, bevor sie buchen.

Die Kosten für die Umsetzung des Urteils gehen für Google jedoch in die Millionen. Google berät in den nächsten 30 Tagen, ob die Weiterführung so noch sinnvoll ist, oder ob das Urteil nochmals angefochten wird. Die Bevölkerung diskutiert derweilen intensiv über die Vor- und Nachteile des Services. Ein genannter Vorteil ist, dass man Häuser und Strassen zuerst online anschauen kann, und sich danach “live” besser orientieren kann. Ein Argument des Lagers der Gegner hingegen besteht darin, dass ein Einbrecher schon im Voraus die Fluchtwege eruieren kann, ohne die Gegend vorher besuchen zu müssen, und dass sich jeder ungestört unser Haus anschauen kann, ohne dass wir ihn bemerken.

Bis in der Sache Klarheit herrscht, bleibt uns der Service erhalten. Sollte der Entscheid jedoch endgültig rechtskräftig werden, bringt dieses Urteil nicht allein für Google Veränderungen mit sich, sondern für jeden Anbieter, welcher Bilder von Personen veröffentlicht. Wie realistisch dies umsetzbar ist, bleibt noch offen.

Was hältst du von Google Street View? Benützt du den Service? Wo liegen deiner Meinung nach die Chancen und Gefahren von Google Street View? Würdest du es begrüssen, wenn das Angebot eingestellt wird oder würde es dir im Alltag fehlen?

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Feb 25

Das weltweite Monitoring des Internets im Überblick Nach den Ereignissen von letzter Woche werden Social Media und nicht zuletzt das Internet in zahlreichen Ländern gross gefeiert. Jedoch hat dies auch zu Reaktionen auf Seiten von Regierungen geführt.

Wenige Tage nach den Aufständen in der arabischen Welt sind sich alle einig, dass Social Media viel zur Selbstbefreiung der Bürger beigetragen hat, da die Netzwerke kaum zu kontrollieren waren. Doch wie bei allem heisst es auch im Internet “andere Länder, andere Sitten”: Während China zensiert, Amerika die totale Überwachung anstrebt, lässt Afrika dem Internet freien Lauf. Dies zeigte sich in den Ergebnissen einer Studie der  OpenNet Initiative, welche letzte Woche eine “Weltkarte der Webzensur” veröffentlichte.

Als Extrembeispiel der Internetüberwachung gilt China. Im Jahr 2003 wurde dort die Web-Zensur in Form des “Great Firewall” eingeführt. Kontrolliert wird dieser durch Dr. Fang Binxing, dem 50-jährigen Präsidenten der “Peking University of Posts and Telecommunications”. Binxings Zensur-Apparat filtert das Internet nach Schlüsselwörtern. Wird ein Wort erkannt, wird die Website dahinter blockiert. Letztes Jahr hat sich aus diesem Grund Google aus China zurückgezogen.

Die USA gehen hier weniger restriktiv vor, doch bewegte sich auch dort in den letzten Tagen etwas: Das FBI hat eine Änderung des CALEA, dem Communications Assistance for Law Enforcement Act angefordert. Seit 1994 verpflichtet das CALEA Telekommunikations- und Internet-Infrastrukturunternehmen, Überwachungsschnittstellen für Behörden zur Verfügung zu stellen. Nun will das FBI diese Regelung auf Chatdienste, Mikroblogs und Social Networks ausweiten.

Was ist jedoch das erstrebenswerte Ziel bezüglich der Internetregulierung? In der Studie der OpenNet Initiative fielen unter den Begriff  “Zensur” zum Beispiel auch das Verbieten von illegalen Filesharing-Diensten und das Blockieren von Kinderpornographie.

Über ein allgemeines Rezept für die ideale Überwachung oder Regelung des Internets ist sich die Welt bisher noch nicht einig. Wir beobachten jedoch gespannt, wie die einzelnen Länder in nächster Zeit auf die aktuellen Ereignisse reagieren und welche Neuerungen auf uns zukommen werden.

Was hältst du von den unterschiedlichen Kontrollansätzen? Welche Regelung würdest du einführen? Was denkst du, in welche Richtung wird die Regulierung in Zukunft laufen? Volle Redefreiheit oder Sicherheitsgewährleistung?

Quellen:

20min.ch – Chinas Chef-Zensor rechtfertigt sich

20min.ch – Weltkarte der Web-Zensur

Spiegel.de – FBI will Abhör-Zugriff auf Social Networks

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Aug 24

abzockeWenn ich heute über Abzocke im Internet spreche, so ist dies nur ein kleiner Auszug. Eine komplette Liste betrügerischer und zweifelhafter Methoden, wäre sicherlich so umfangreich wie das Schweizer Strafgesetzbuch. Deshalb im folgenden nur zwei interessante Beispiele.

Die milde Variante: Lernen Sie, wie ich Millionär im Internet wurde. Ganz nebenbei.
“Ich habe mit Twitter schon 1,2 Millionen Dollar verdient. Ohne viel Aufwand. Auch Sie können das! Und ich freue mich dieses Wissen mit Ihnen zu teilen!” Dann folgt oft ein tolles, auf der heimischen Couch gedrehtes Video (das nicht nach Millionär aussieht), ein erstes Kapitel ohne verwertbaren Inhalt. Und dann kann ich das Buch kaufen in dem alles erklärt wird. Nur frag ich mich, wer ein super Modell entwickelt hat, nebenbei Millionen zu verdienen, warum nimmt er sich, statt noch mehr Geld zu verdienen, lieber die Zeit ein Buch zu schreiben in dem er sofort sein Coca-Cola Geheimrezept verrät?

Was in solchen Büchern, die man für 17,99 runterladen kann steht, ist ein schlechter Lacher. Erstens findet man den Inhalt auch ohne Geld ausgeben im Web, man muss nur suchen. Und zum anderen sind die Inhalte i.d.R. veraltet, die angeblichen Erfolgskonzepte zu SEO, Börsenspekulationen oder Twittermillionen längst von Google, Twitter oder Finanzaufsicht geächtet und geblockt. Das wirklich Geheimnis hier ist nämlich ein anderes. Wenn man leicht eine Millionen verdienen will, schreibt man am besten ein Buch, in dem man dem Leser empfiehlt, ein Buch zu schreiben, dass seinen Lesern empfiehlt ein Buch zu schreiben wie man Millionär wird. Mit dem Prinzip Hoffnung spielen und der Sehnsucht nach Reichtum, funktioniert leider immer noch.

Die harte Variante: Versteckte AGB, Kosten, Nepp mit freien Inhalten
Seit geraumer Zeit grassieren dubiose Webseiten im Netz, die kostenlose Services anbieten. Lieschen Müller las in der Computerzeitung, dass Open Office von SUN eine tolle kostenlose Alternative sei. Im Netz findet sie dann eine Seite die verlüffend ähnlich klingt wie die echte Site. open-office-de.com statt openoffice.org. Dort wir angepriesen nach Registrierung kann man alles mögliche an nützlichen kostenlosen Programmen herunterladen. Frei und ohne Bezahlung. Diese Aussage ist so gesehen sogar richtig, in den AGB steht allerdings ein böser Hinweis. Downloads sind kostenlos, allerdings kostet die Registrierung 8,- EUR im Monat. Und kurz danach kommt eine Abmahnung vom Anwalt, man hätte nicht bezahlt und nun nochmal Gelegenheit dies zu tun. Inklusive der Anwaltsgebühren. Sonst werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Seiten mit kostenlosen Services, die Verlangen dass man vollständigen Namen, Adresse, Telefonummern und Geburtsdaten angeben muss, riechen gleich fischig.

Was tun mit solchen Briefen?
Die klare Empfehlung der Verbraucherschutzorganisationen lautet: ingnorieren. Denn durch die versteckten Hinweise sind die geschlossenen “Verträge” anfechtbar, die Abzocke klar. Weil die Beträge recht niedrig sind und vor allem rechtlich äusserst wackelig, hofft man mit Einschüchterung Gelder einzutreiben. Vor Gericht zieht damit niemand. Sollte tatsächlich ein gerichtlicher Manhbescheid ins Haus kommen, kann man einfach innerhalb 2 Wochen grundlos widersprechen. Spätestens dann wird es still, weil es sich nicht mehr lohnt für die Abzocker. Hilfe und Informationen findet man bei den Verbraucherschutz Verbänden.

Fazit
Geld verdienen funktioniert im Internet genauso wie in jedem anderen Zweig der Marktwirtschaft. Gute Produkte, gute Services und vor allem harte Arbeit und ehrliche Geschäfte. Wäre das Leben so einfach wie oben beschrieben, wären wir doch alle schon Millionäre. Anders mag es bei Geschäften aussehen, auf die in den meisten Ländern hohe Gefängnisstrafen stehen. Aber ein paar Jahre absitzen soll auch kein Zuckerschlecken sein hörte ich.

Seit ihr schon mal von Anwälten bedrängt worden, die internetbekannt als Abzocker sind und Aktenkundig bei Verbraucherschützern und Staatsanwälten? Oder habt ihr mal ein Buch über ein totsicheres Konzept runtergeladen und Euch dann schwarz geärgert?

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Aug 19

LawbooksDas Internet ist ein wundervoller Ort, doch durch sein schnelles Wachstum hatte es bei Zeiten den Hauch vom gesetzlosen Wilden Westen. Vor allem Privatleute und kleine Unternehmen ohne fundierte Erfahrung in Fragen des Copyrights und Nutzung von Inhalten auf der eigenen Webseite, tappen in die Rechtefalle – und  zweifelhafte Anwälte freuen sich.

In diesem mehrteiligen Artikel werde ich über die Grundlagen von Rechten, typische Abzocke, sowie das Phänomen von “Original ohne Fälschung” in der Zeit des digitalen Schaffens reden.
(Das Bild stamm von umjanedoan)

Der Grundsatz des Urheberrechtes
Ganz pauschal muss man sagen, das grundsätzlich alles was jemand selbst erstellt und veröffentlicht rechtlicht geschützt ist. Dies ist festgelegt durch das sogenannte Urheberrecht. Was schlicht bedeutet, wenn Sie einen Text verfassen, ein Foto machen, ein Video drehen oder einen neue Melodie ersinnen, sind Sie der Urheber und besitzen ein zunächst uneingeschränktes Recht auf dieses Material. Dabei ist es unabhängig von welcher Qualität, künstlerischem oder monetärem Wert das “Werk” ist. Auch das Foto von Ihrer Katze ist geschützt. Sie allein bestimmen ob, wer und in welcher Form andere diese von Ihnen geschaffenen Inhalte verwenden dürfen. Begrenzt ist das Urheberrecht auf 70 Jahre nach Ableben des Erschaffers, bei Software beträgt die Spanne 50 Jahre. Danach kann jeder das Material verwenden, nach seinem Gusto (So sind zum Beispiel die gesamte Musik von Bach und Wagner Allgemeingut).

Typische Fehler und Fallen
Was sicherlich am häufigsten passiert, ist das Kopieren und Verwenden -aus Unwissenheit oder Ignoranz- von Texten und Bildern auf der eigenen Website, die man “irgendwo” gefunden hat. Eben weil es so leicht ist Inhalte zu finden, zu kopieren und weiterzuverwenden, machen sich viele Webseitenbetreiber keine Gedanken über die Rechtslage.

Zum anderen gibt es oft verwirrende Angaben. Auf Seiten von Foto Anbietern findet man Rights Managed und Royalty Free Fotos. Free klingt immer gut und kostenlos. Doch in diesem Beispiel bedeutet es nicht rechtefrei. Rights Managed bedeutet, dass man eine Lizenz erwirbt mit genau definierter und begrenzter Verwendung (welches Medium, welche Auflage / Verbreitung, für welchen Zeitraum), wohingegen Royalty Free eine Lizenz ist, welche es dem Lizenznehmer erlaubt das Material in jedem Medium, in jeder Auflage und zeitlich unbegrenzt zu Nutzen.

Was ist denn wirklich frei zur Nutzung?
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Urheber entschieden, ihre Werke einfach frei zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt das Urheberrecht trotzdem beim Erschaffer, auch wenn er jedem erlaubt es zu nutzen. Dies bedeutet wiederum noch nicht, dass sie die Werke verändern dürfen, in ihre eigenen Werke einbauen, ohne Nennung des Urhebers verwenden dürfen, oder kommerziell einsetzen. Die Organisation Creative Commons hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Urhebern ein einfaches System zur Lizensierung zu geben. Diese Lizenz hat einfachverständliche Regelungen:

Attribution 1. Die Zuschreibung: Das Werk darf in jeder Form genutzt werden, verändert, in eigene Werke integriert, zusammengemixt und kommerziell genutzt werden. Nur der Urheber muss genannt werden.

CC Attribution Sharealike2. Zuschreibung und gleiche Lizensierung: Wie oben, nur verpflichte sich der Nutzer das Werk und/oder seine neue Kreation daraus unter den gleichen Bedingungen weiterzugeben wie der Urheber, der genannt werden muss.

CC no derivates3. Nutzung ohne Veränderung: Das Werk kann uneingeschränkt (auch kommerziell) genutzt werden, darf aber nicht verändert werden (auch Ausschnitte sind nicht erlaubt), der Urheber muss genannt werden.

Zu diesen drei Lizenzbedingungen gibt es jeweils noch die Variante, dass die Werke nicht kommerziell genutzt werden dürfen.

Wie findet man solch lieznsierte Werke?
Creative Commons hat auf der eigenen Seite ein Suchmaschine zu Auffinden von Werken die unter der CC Lizenz veröffentlicht wurden. Und für Firefox Nutzer gibt es auch ein Plug In mit dem nach solchen Inhalten gesucht werden kann.

Wie sieht es bei Euch aus? Seit Ihr Euch im klaren über die Rechtslage, wurdet Ihr schon Opfer von “Werkeklau” oder habt anwaltliche Abmahnungen bekommen? Und was haltet Ihr von Creative Commons?

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