Jan 20

MR Burns CryAm Mittwoch kämpfte das ganze Web für die Freiheit des Internets! Und dies mit Erfolg. Obwohl das Ganze noch nicht ausgestanden ist. Immerhin, die SOPA-Front bröckelt: Einige Abgeordnete haben nach eigenen Angaben die Seite gewechselt. Andere fordern Nachbesserungen und wollen die Abstimmung über die Gesetze verschieben.

Hier die Eckdaten und Bilder des Protests:

  • Während 24 Stunden war die englischsprachige Seite von Wikipedia nicht erreichbar, Google zensierte sein Logo.
  • Die beiden Aktionsportale SOPAStrike und AmericanCensorship riefen zum E-Mail Protest auf. Nach eigenen Angaben haben Leute bis zu 350.000 E-Mails an Kongressabgeordnete versendet.
  • Gemäss  “Los Angeles Times” unterzeichneten gestern nicht weniger als 4,5 Millionen Menschen eine Petition gegen SOPA.
  • 25’000 WordPress Blogger haben ihre Seite via WP-Plugin verdunkelt.
  • Gemäss Twitter wurden zwischen Mitternacht und 4 Uhr Nachmittags (NY Zeit) mehr als 2.4 Mio Tweets mit dem Hashtag #SOPA Verfasst.

Weitere Bilder vom SOPA Protest in dieser Gallerie:

Mehr über SOPA in Jennys Blogpost vom 1. Dezember.

Und wie stehen sie zum Thema “Piraterie”? Sind überhaupt Gesetze notwendig und wenn ja wie weit sollen diese Gesetze gehen?

Share |

\\ tags: , , , , , , , ,
keine Kommentare »

Jun 04

Gedankenlos bei Twitter & Co. drauflos zu zwitschern kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. So wurde ein Twitterer erstmals wegen eines Tweets mit einer einstweiligen Verfügung bestraft.

Vor kurzem setzte ein Twitterer einen Link auf eine andere Website. So, wie das unzählige andere Twitterer tagtäglich auch tun. Nichts Aussergewöhnliches also. Sollte man meinen. Das hätte er aber besser mal gelassen. Denn: Das Landgericht Frankfurt am Main verpasste ihm für diesen Tweet kurzerhand eine einstweilige Verfügung.

Unternehmen wehrt sich
Hintergrund der Geschichte: Auf der vom Twitterer verlinkten Website befanden sich Falschaussagen über eine Unternehmung. Dieses betroffene Unternehmen wehrte sich und ging rechtlich gegen die besagte Website vor. Doch nicht nur das. Denn das Unternehmen wollte natürlich auch nicht, dass auf diese falschen Informationen verlinkt wird. Und so ging es im gleichen Zuge gegen den Twitterer vor, der den Link gesetzt hatte. Mit Erfolg. Wie bereits bekannt: Gegen ihn wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Rechtliche Grundlagen
Doch wie weit kann eine Linkhaftung gehen? Dass ein User für gesetzte Links verantwortlich gemacht werden kann, ist an und für sich nichts Neues. Wer also kein Risiko eingehen will, sollte auf keinen Fall auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt verlinken. Und ist sich der User über die Inhalte nicht im Klaren, lässt er es besser ganz bleiben.

Grundsätzlich macht es aber sicherlich Sinn, sich beim Vorgehen auf Twitter & Co. auch auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen. Um jedoch Konflikte mit dem Gesetz generell zu vermeiden, sollte vom User zusätzlich immer auf Folgendes geachtet werden: Die Wahl des Account-Namens darf keine Marken- und Namensrechte verletzen. Und in den Social Media eingesetztes Bildmaterial sollte in jedem Fall immer lizenziert sein.
Wer nun all diese Dinge beachtet, kann sich auch weiterhin unbeschwert in den Social Media tummeln – ohne dabei gleich verklagt zu werden.

Und wie handhabt ihr das in eurem digitalen Alltag, spielen rechtliche Vorlagen und das Gesetz darin für euch überhaupt eine Rolle?

Share |

\\ tags: , ,
2 Kommentare »

Switch to our mobile site